Kosten & Pflegekasse
Ihre Betreuung im Rhein-Sieg Kreis, oft ohne einen Cent Eigenkosten.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu. Ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI –
für alle Pflegegrade (1 bis 5).
Kurz erklärt
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 45a SGB XI. Ihn erhält jeder Mensch mit einem anerkannten Pflegegrad, der zu Hause versorgt wird, schon ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden: Statt bar ausgezahlt zu werden, finanziert er Betreuungs- und Entlastungsangebote, die den Alltag leichter machen und pflegende Angehörige entlasten.
Genau dafür bin ich als anerkannte Anbieterin zugelassen. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen: Über eine Abtretungserklärung rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Die genaue Höhe und Abrechnung klärt Ihre Pflegekasse individuell. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
Voraussetzungen
Steht mir der Betrag zu?
Ein Pflegegrad (1–5)
Versorgung zu Hause
Ein anerkannter Anbieter
So läuft die Abrechnung
Für Sie ganz ohne Papierkram
Pflegegrad prüfen
Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) liegt vor. Falls nicht, helfe ich beim nächsten Schritt.
Betreuung vereinbaren
Wir besprechen, welche Unterstützung Sie möchten und wie oft ich komme.
Direkt abrechnen
Mit Ihrer Abtretungserklärung rechne ich meine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Keine Vorkasse
Sie zahlen nichts im Voraus. Bis zu 131 € im Monat übernimmt die Pflegekasse
Sie müssen nicht alles allein tragen.
Der Entlastungsbetrag ist ausdrücklich dazu da, auch Sie als Angehörige zu entlasten. Schon mit diesen 131 € im Monat lässt sich viel erreichen: regelmäßige, verlässliche Auszeiten, in denen Ihr Angehöriger gut betreut ist und Sie einmal durchatmen können. Mit gutem Gewissen.
Sie haben Fragen? Das ist gut.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Nein. Mit einer Abtretungserklärung rechne ich direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nichts vorstrecken und keine Belege einreichen.
Was passiert, wenn ich den Betrag mal nicht nutze?
Er verfällt nicht sofort. Nicht genutzte Beträge können Sie ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden. Über das Jahr stehen Ihnen bis zu 1.572 € zur Verfügung.
Gilt das wirklich schon bei Pflegegrad 1?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat steht Ihnen in allen Pflegegraden zu, von Pflegegrad 1 bis 5.
Ich habe noch keinen Pflegegrad – was nun?
Auch dann kann ich Sie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler betreuen. Und es lohnt sich fast immer, einen Pflegegrad zu beantragen. Ich unterstütze Sie gern mit Rat auf dem Weg dorthin.
Wofür darf ich den Betrag einsetzen?
Für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote im Alltag, also genau für meine Begleitung, Spaziergänge, Gesellschaft und Unterstützung zu Hause. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.
Ein Anruf genügt – der erste Schritt ist ganz einfach.
Erzählen Sie mir von Ihrem Alltag. Das Kennenlernen ist unverbindlich und kostenlos. Ich freue mich auf Sie.
Andrea Deinhart
Dein Alltagsfreund
02244 / 93 62 96 3
info@dein-alltagsfreund.de
Königswinter & Umgebung